Das Land Niedersachsen setzt seinen Fünf-Stufen-Plan mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen weiterhin zielstrebig in die Tat um. Ab Montag, 8. Juni, startet die vierte Stufe des Plans wie vorgesehen. Das wurde am heutigen Vormittag in einer Pressekonferenz bestätigt.

Mit den neuen Lockerungen dürfen Bars und Kneipen wieder öffnen. Auch Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern sind möglich – aber nur unter klaren Vorgaben. Discos und Kinos müssen aber weiterhin geschlossen bleiben. Alle Lockerungen gelten unter Einhaltung der Abstandsregel. Vielerorts ist auch ein Mundschutz weiterhin Pflicht.

Die Übersicht über die Änderungen, die ab Montag in Niedersachsen gelten:

  • In Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze steigt die Belegungsquote. Statt bisher 60 Prozent dürfen ab Montag 80 Prozent der Kapazitäten belegt werden.
  • Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen sowie religiöse Feiern dürfen ab Montag von bis zu 50 Personen besucht werden.
  • Kultur-Veranstaltungen dürfen draußen mit bis zu 250 Teilnehmern stattfinden – allerdings unter klaren Auflagen. So müssen alle Besucher einen eigenen Sitzplatz haben. Zudem müssen sie ihre Kontaktdaten mitteilen. Bei diesen Freiluft-Veranstaltungen gilt keine Maskenpflicht.
  • Auch Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen (bisher war das nur Restaurants, Cafés und Imbissen erlaubt).
  • Freiluft-Märkte (mit Eintritt und eingegrenztem Gelände; zum Beispiel Flohmärkte) dürfen mit Auflagen wieder stattfinden.
  • Indoor-Spielplätze für Kinder und vergleichbare Einrichtungen dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Busreisen zu touristischen Zwecken (Tagesfahrten etc.) sind wieder gestattet. Die Passagiere müssen aber während der Fahrt eine Schutzmaske tragen.
  • Schwimmbäder dürfen wieder öffnen (dazu gehören auch Hallenbäder und Spaßbäder).
  • Ferienwohnungen und -häuser dürfen wieder uneingeschränkt weitervermietet werden. Die Wiederbelegungssperre entfällt ab Montag.
  • Auf Sportgeländen dürfen Umkleidekabinen sowie Duschräume und sanitäre Einrichtungen wieder geöffnet werden. Auch Gemeinschaftsräume (z.B. Schulungsräume) dürfen genutzt werden.
  • Bewohner von Altenheimen und Pflegeheimen dürfen das Heim für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Einkäufe, Spaziergänge) wieder verlassen.

Explizit wurde im Rahmen der heutigen Pressekonferenz aber auf weiterhin geltende Maßnahmen hingewiesen. So dürfen sich auch künftig nur Personen aus zwei Haushalten in Restaurants etc. treffen.
Auch für Geburtstagsfeiern gilt: Es müssen 1,5 Meter Abstand zwischen den Gästen eingehalten werden und es dürfen sich nur zwei Haushalte treffen.

Weiterhin verboten ist die Öffnung von Clubs und Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen wie Shisha-Bars. Auch Opern-, Theater- und Konzerthäusern sowie Messehallen und Kinos müssen geschlossen bleiben. Saunen bleiben ebenfalls geschlossen. Prostitution ist untersagt. Feiern und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind verboten. Gruppenreisen für Kinder und Jugendliche dürfen voraussichtlich bis Ende August nicht stattfinden.