Über 4.000 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden mussten die Niederlande zuletzt verzeichnen. Die Folge: Deutschland hat die Niederlande zum Risikogebiet erklärt – mit Ausnahme der Provinzen Limburg und Zeeland. Konkret bedeutet dies, dass es aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen eine Reisewarnung für die ausgewiesenen Gebiete der Niederlande gibt. Um eine häufige Frage vorweg zu beantworten: Die Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland bleibt geöffnet. Grenzpendler können aus Deutschland somit weiterhin zu ihrer Arbeitsstelle anreisen. Der Transport von Waren in beide Länder kann uneingeschränkt stattfinden.

Aber: Von unnötigen Reisen raten die Behörden dringend ab. Dazu gehören touristische Reisen genauso wie Einkaufs- und Restaurantbesuche im Nachbarland.
In Deutschland müssen Personen, die aus den Niederlanden ins Land kommen, prinzipiell 14 Tage in Quarantäne verbringen (dies gilt nicht für die Provinzen Limburg und Zeeland, die noch nicht zum Risikogebiet erklärt wurden). Die Einzelheiten zur Umsetzung und die Ausnahmen von der Quarantäneregelung werden von den Bundesländern festgelegt. In Niedersachsen sind diese Regelungen in der „Niedersächsischen Corona-Verordnung“ in der derzeitigen Version vom 25.09.2020 enthalten.

Grundsätzlich gilt, dass Personen, die nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet (also auch aus den Provinzen Groningen und Drenthe) nach Niedersachsen einreisen, verpflichtet sind, sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden.

Ausnahmen für die Meldepflicht gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie nicht mit dem Virus infiziert sind. Der Nachweis erfolgt über ein negatives Test-Ergebnis. Die ärztliche Bescheinigung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein. Zudem darf der Einreisende keine Corona-Symptome aufweisen.
Für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Niedersachsen eingereist sind und nicht über ein ärztliches Zeugnis verfügen, gilt automatisch die Quarantäne- und Meldepflicht.
Für Personen, die keine Krankheitssymptome aufweisen und sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder „aus einem dringenden, insbesondere persönlichen oder gesundheitsbezogenen Grund oder zwecks Wahrnehmung behördlich verpflichtender Termine nach Niedersachsen einreisen“, gilt die Quarantänepflicht nicht.
Grenzpendler, die aus Deutschland in die Niederlande pendeln, halten sich meist weniger als 48 Stunden im Nachbarland auf. Sie sind somit nicht von einer Quarantänepflicht betroffen.

Noch unklar ist die Situation für niederländische Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten. „Die aktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen gilt noch bis zum 8. Oktober. Offen ist noch, ob bereits vorher Regelungen getroffen werden, die sich mit der Situation der Grenzpendler aus den Niederlanden nach Deutschland beschäftigen. Wir erwarten zeitnah spezifische Regelungen für Grenzpendler“, sagt Beraterin Kerstin van Hoorn vom GrenzInfoPunkt Ems Dollart Region (GIP EDR).

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