Auch in den Niederlanden wurden jetzt die rechtlichen Grundlagen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Corona-Pandemie geschaffen. Bisher war das Tragen nur eine „dringende Empfehlung“. Ab 1. Dezember droht ein Bußgeld von 95 Euro, wenn die Maske nicht getragen wird. Der Betrag fällt also etwas geringer aus als in Niedersachsen. Hier schlägt eine fehlende Mund-Nasen-Bedeckung mit mindestens 100 Euro Bußgeld zu Buche.

In den Niederlanden besteht eine Maskenpflicht inzwischen in öffentlichen Räumen wie Geschäften, Rathäusern, Krankenhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen. Wenn Museen, Theater und Restaurants wieder öffnen dürfen, wird auch dort das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht sein.
Ende September gab die niederländische Regierung zunächst die „dringende Empfehlung“, im Kampf gegen das Coronavirus einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Später beschlossen die Verantwortlichen, das Tragen der Maske zur Pflicht zu machen. Dazu mussten jedoch noch rechtliche Fragen geklärt werden. Doch ab 1. Dezember ist die Maskenpflicht gültig.

Die Niederlande waren lange Zeit eines der wenigen Länder, in denen das Tragen von Schutzmasken an öffentlichen Orten keine Pflicht war. Doch als die Infektionszahlen immer weiter stiegen, kam es zu einem Umdenken. Zuvor hatten noch viele niederländische Politiker befürchtet, dass Menschen mit Schutzmasken eher fahrlässiger agieren und sich nicht mehr an die grundlegenden Maßnahmen (z.B. Abstand) halten würden (siehe auch hier).

Auf deutscher Seite wurde im Bundesland Niedersachsen das Bußgeld für eine fehlende Mund-Nasen-Bedeckung wurde im August von 20 Euro auf 100 bis 150 Euro erhöht. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig – hilfsweise auch die Polizei.