Nach stundenlangen Beratungen bis in den späten Dienstagabend herrscht Klarheit, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergeht. Darauf einigten sich gestern Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Bundesländer. Die Maßnahmen werden auch fast unverändert für das Land Niedersachsen übernommen, wie Ministerpräsident Stephan Weil bestätigt. Die Corona-Quarantäne wird auf zehn Tage verkürzt. Für Weihnachten gibt es Ausnahmeregelungen bei den Corona-Maßnahmen.

Zunächst wurde beschlossen, dass die bisherigen Maßnahmen (siehe hier) bis zum 20. Dezember 2020 verlängert werden. Zwar gibt es Ausnahmen für die Feiertage, aber auch einige Verschärfungen der Maßnahmen.

„Die exponentielle Steigerung der Infektionszahlen konnten wir gemeinsam abschwächen. Aber machen wir uns nichts vor – das Virus hat Niedersachsen nach wie vor fest im Griff“, betont Stephan Weil. Die bisherigen Maßnahmen haben zu einer Reduktion der direkten Kontakte um etwa 40 Prozent geführt. Weil: „Das ist gut, reicht aber leider nicht aus, um die Infektionskurve nach unten zu bringen.“ Deshalb werden die Kontaktbeschränkungen noch einmal verschärft. Künftig dürfen sich nur noch maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Weitere Einschränkungen betreffen unter anderem den Groß- und Einzelhandel (siehe Auflistung der Maßnahmen weiter unten).

Das Land Niedersachsen hat zudem beschlossen, den Beginn der Weihnachtsferien auf den 18. Dezember 2020 vorzuziehen. „Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Chance geben, ihre Großeltern an Weihnachten zu sehen, ohne sie zu gefährden“, so Weil. Durch die zusätzlichen Ferientage bekommen die Schüler*innen im Vorfeld der Feiertage die Chance, ihre direkten Kontakte deutlich einzuschränken. Die Schule soll dann wie geplant am Montag, 11. Januar, wieder beginnen. Hier ist keine zusätzliche Verlängerung vorgesehen.

Weitere Maßnahmen im Bereich der Schulen seien zunächst nicht geplant, so der Ministerpräsident: „Wir wollen die Schulen in unserem Land grundsätzlich im Präsenzbetrieb halten. Davon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien.“ Das habe sich in den vergangenen Wochen nachweislich bewährt, betont Weil.

Für die Feiertage gelten vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Ausnahmeregeln: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind mit maximal zehn Personen möglich (dazu gehörige Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit). „Mit dieser Regelung sollen Feierlichkeiten im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig“, heißt es in den Beschlüssen der gestrigen Konferenz.

Die am Dienstag beschlossenen Maßnahmen in der Übersicht (gelten ab 1. Dezember):
– Die am 28.Oktober beschlossenen Maßnahmen (siehe hier) werden bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote werden weiterhin nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
– Im Einzelhandel wird die maximale Kundenanzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter begrenzt. In Geschäften, die größer als 800 Quadratmeter sind, darf es höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter sein. Zudem gilt die Maskenpflicht bereits vor Geschäften und auf Parkplätzen.
– Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
– Jede Person muss in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten (also auch unter freiem Himmel). Die Orte werden von den Behörden vor Ort bekannt gegeben.
– Die häusliche Quarantäne wird einheitlich auf zehn Tage (bisher 14 Tage) festgelegt.
– In Arbeits- und Betriebsstätten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann)
– Bei besonders extremen Infektionslagen (Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche) sind zusätzliche regionale Maßnahmen möglich.
– Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich (mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika und künstlerischen Ausbildungsbereichen) auf digitalen Unterricht umstellen.
– Für die Feiertage gelten vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Ausnahmeregeln: Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind mit maximal 10 Personen möglich (dazu gehörige Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit)
– Es wird dringend empfohlen, Weihnachtseinkäufe unter der Woche zu erledigen, um Menschenansammlungen am Wochenende zu vermeiden
– Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass mindestens bis zum 10. Januar kein Ski-Tourismus in Europa zugelassen wird.
– Bund und Länder werden das Gespräch mit Religionsgemeinschaften suchen, um Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen.
– Zu Silvester wird empfohlen, auf Feuerwerk zu verzichten. Es gilt aber kein Verbot. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik jedoch untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.
– Unternehmen werden aufgefordert, Betriebsferien zu gewähren oder zumindest Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar anzubieten, damit Büros geschlossen werden können.
– Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden.
– Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben und Einrichtungen wird fortgesetzt. Die so genannte „Novemberhilfe“ wird in den Dezember verlängert.
– Alle Beschränkungen gelten mindestens bis Anfang Januar. Kurz vor Weihnachten soll eine weitere Bewertung der Situation stattfinden.