„Die Niederlande werden abgeriegelt.“ Das war die deutliche Botschaft von Ministerpräsident Mark Rutte in seiner gestrigen TV-Ansprache an die Bevölkerung. Die Lage in den Niederlanden ist so kritisch, dass das Land bis zum 19. Januar in einen Lockdown geht. Wir geben einen Überblick über die Corona-Maßnahmen.

Ministerpräsident Rutte ging in seiner Rede zunächst auf die Hintergründe des bevorstehenden Lockdowns ein. Dieser sei notwendig, um Kontakte deutlich einzuschränken. Denn die Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werde immer bedenklicher. Das Gesundheitssystem stößt an seine Grenzen.

Mit dem Lockdown hofft Rutte, den gleichen Effekt wie im Frühjahr zu erzielen: Er verwies darauf, dass Autobahnen, Züge und Busse damals nahezu menschenleer waren – ebenso wie Büros, Schulklassen sowie Einkaufsstraßen. „Da müssen wir wieder hin“, betonte der Ministerpräsident.

Alle neuen Maßnahmen gelten mindestens bis zum 19. Januar 2021. Am 12. Januar werden Ministerpräsident Rutte und Gesundheitsminister Hugo de Jonge die Bevölkerung darüber informieren, wie es nach dem 19. Januar weitergeht.

Nachfolgend die Übersicht der Maßnahmen, die zusätzlich zu den bisherigen Vorschriften des „Teil-Lockdowns“ in den Niederlanden gelten. Die Grundregeln wie regelmäßiges Händewaschen und Einhalten des Mindestabstandes gelten selbstverständlich weiterhin.
1. Alle Schulen und Universitäten müssen schließen und auf digitalen Unterricht umstellen.
2. Alle Geschäfte, die nicht lebensnotwendig sind, müssen schließen. Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Bäckereien, Wochenmärkte etc.) bleiben geöffnet. Auch „medizinische“ Einrichtungen wie Optiker, Drogerien oder Sanitätshäuser bleiben geöffnet. Die Regierung arbeitet an einem Hilfspaket für Unternehmen.
3. Alle öffentlich zugänglichen Orte werden geschlossen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Dazu gehören Zoos, Vergnügungsparks, Museen, Weihnachtsmärkte, Kinos, Theater, Casinos und Saunas. Hotels bleiben geöffnet, dürfen aber kein Essen mehr servieren. Banken, Rathäuser und Beerdigungsinstitute bleiben ebenfalls geöffnet. Bei Kontaktberufen wird in „medizinisch“ und „nicht-medizinisch“ unterteilt. Zahnärzt*innen, Physiotherapeut*innen und Hebammen/Entbindungspfleger dürfen deshalb weiterarbeiten. Friseursalons, Nagelstudios und Massagesalons müssen schließen.
4. Pro Haushalt dürfen am Tag maximal zwei Gäste zu Hause empfangen werden (mit 1,5 Metern Abstand). Kinder unter 13 Jahren zählen dabei nicht mit.
Für Weihnachten gibt es eine Ausnahme: Am 24., 25. und 26. Dezember darf es pro Haushalt am Tag maximal drei Besucher geben.
Außerhalb der eigenen vier Wände dürfen sich maximal zwei Personen treffen.
5. Fitnessstudios und Schwimmbäder werden wieder geschlossen. Jugendliche bis 18 Jahren dürfen aber weiterhin als Team trainieren. Personen ab 18 Jahren können zu zweit, aber mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern, gemeinsam Sport treiben.
6. Es gilt wieder die dringende Empfehlung: „Bleiben Sie möglichst zu Hause!“. Nicht zwingend notwendige Reisen in das Ausland sollen mindestens auf Mitte März oder später verschoben werden.
7. Die Bürger*innen sollen auf jeden Fall von zu Hause aus arbeiten (bis auf die Ausnahmen, in denen es absolut nicht anders möglich ist). Diese dringende Empfehlung galt bereits zuvor – aber Rutte wies noch einmal eindringlich darauf hin, da die Vorgabe nicht mehr so konsequent umgesetzt wurde wie im Frühjahr. Nachweislich infizierten sich in den Niederlanden immer noch viele Menschen am Arbeitsplatz mit dem Coronavirus.