Ab heute gelten in Niedersachsen die erweiterten Corona-Regeln, mit denen sich auch die Maskenpflicht verschärft. Fast überall sind nur noch „medizinische Masken“ erlaubt. Das sorgte in den vergangenen Tagen für Unsicherheit. Mit welcher Maske darf man denn noch einkaufen gehen?

Schnell machten Gerüchte die Runde, dass nur noch sogenannte FFP2-Masken zulässig seien. Doch das stimmt nicht. Lediglich „Alltagsmasken“ dürfen vielerorts nicht mehr getragen werden. Dabei handelt es sich zumeist um Einwegmasken oder um selbstgenähte Masken sowie Stoffmasken, die gekauft werden konnten. Mit den Stoffmasken hatten unterschiedliche Wirtschaftszweige sogar Geschäfte gewittert. Selbst Fußballvereine verkauften Masken mit ihrem Logo. Doch diese dürfen nun nicht mehr getragen werden. Stattdessen müssen mindestens die sogenannten OP-Masken (siehe Grafik) zum Einsatz kommen. Da die meisten Menschen in Deutschland ohnehin diese Masken trugen, ist die Umstellung also nicht so groß. Für noch besseren Schutz werden Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 empfohlen – sind aber keine Pflicht.

Wo müssen mindestens OP-Masken getragen werden?
– in den derzeit geöffneten Bereichen des Handels, also unter anderem: Supermärkte, Tankstellen, Wochenmärkte, Getränkehandel, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Geschäfte für Optik und Hörgeräte, Banken, Poststellen.
– im öffentlichem Personenverkehr, also in Bussen, Bahnen, Zügen, Taxen, Fähren sowie in Bahnhöfen, an Haltestellen und deren Wartebereichen
– wenn bei Tätigkeiten oder Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Das gilt insbesondere in der Gesundheitsversorgung, der Pflege und bei körpernahen Dienstleistungen. Hierzu gehören auch Arztpraxen.
– in Gottesdiensten und bei anderen religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten sowie auch bei Zusammenkünften anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.

In vielen Gemeinden und Städten gilt darüber hinaus eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum – das heißt, dass Masken auch auf der Straße und in Fußgängerzonen getragen werden müssen.

Die Abkehr von den „Alltagsmasken“ begründet die Pressestelle des Landes Niedersachsen so: „Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Virusmutationen weisen wir darauf hin, dass medizinische Masken eine höhere Schutzwirkung haben als die bisherigen Alltagsmasken, die keinen Standards in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen.“