Die Zahl der Corona-Infektionen steigt auch in unserer Region weiter an. Deshalb hat jetzt auch der Landkreis Leer eine Ausgangssperre beschlossen. Zuvor hatten bereits die Landkreise Emsland, Cloppenburg und Wesermarsch zu dieser Maßnahme gegriffen. Bei den niederländischen Nachbarn gilt die abendliche Ausgangssperre ohnehin schon landesweit seit 23. Januar. Doch wie kann eine solche Maßnahme überhaupt dazu beitragen, das Infektionsgeschehen einzudämmen?

Im Landkreis Leer gilt die abendliche Ausgangssperre (21 Uhr bis 5 Uhr) ab dem 1. April. „Wir haben lange und intensiv über strengere Maßnahmen beraten“, so Landrat Matthias Groote, „aber die aktuelle dynamische Infektionslage lässt keine andere Entscheidung zu.“ Groote hatte länger abgewartet als die benachbarten Landkreise. Doch als die Zahlen tagelang nicht sanken, blieb auch ihm und den anderen Verantwortlichen des Landkreises keine andere Wahl mehr. Das Land Niedersachsen hatte den Landkreisen in seiner aktuellen Corona-Verordnung mit auf den Weg gegeben, eine abendliche Ausgangssperre anzuordnen, wenn die Infektionszahlen über mehrere Tage nicht sinken. Im Landkreis Leer lag die 7-Tages-Inzidenz gestern bei 193,3.
Die Anordnung einer Ausgangssperre sei geeignet, um weitere Ansteckungen gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern, betonte der Leeraner Landrat: „Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist insbesondere von der britischen Coronavirus-Variante B.1.1.7 geprägt.“

Die Ausgangssperre sieht vor, dass die Bürger*innen ihren eigenen oder einen anderen Wohnsitz in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr nicht verlassen dürfen. Private Terrassen, Balkone, Gärten und Zuwegungen mit direktem Zugang zur Wohnstätte dürfen jedoch weiterhin genutzt werden. Darüber hinaus gelten die Kontaktbeschränkungen. Bei einer Inzidenz von über 150 dürfen Menschen aus einem Haushalt nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 6 Jahre werden bei dieser Regelung nicht mitgezählt.

Die Ausgangssperre im Landkreis Leer gilt zunächst bis einschließlich 18. April. Ausgenommen sind wegen der vergleichsweise geringen Inzidenzwerte die Gemeinden Bunde und Jemgum, die Samtgemeinde Jümme sowie die Insel Borkum.

Im Landkreis Emsland gilt die Ausgangssperre bereits ab dem heutigen Mittwoch. „Es tut mir leid, dass dieses Mittel nun ergriffen werden muss, aber die hohen Fallzahlen lassen uns einfach keine andere Wahl“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Burgdorf spielt damit auch darauf an, dass es durchaus Kritik an der Maßnahme gibt. Als die Landkreise Leer und Emsland nun die Ausgangssperren bekannt gaben, waren die Reaktionen in den sozialen Medien gemischt. In vielen Kommentaren wurde darauf verwiesen, dass die Ausgangssperre sinnlos sei, da doch ohnehin kaum jemand das Haus verlasse, weil keine Gaststätten geöffnet seien. Marc-André Burgdorf sieht das anders. Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre sei geeignet, um eine weitere Ansteckungen insbesondere im privaten und familiären Kontext zu verhindern. „Die Ausgangsbeschränkungen in den Abend- und Nachtstunden sind dazu ein taugliches Mittel, nachdem wir mit den bisherigen Maßnahmen nur bedingt weiterkommen“, so der emsländische Landrat.

Kritiker*innen hatten die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme infrage gestellt. Doch auch in Niedersachsen hatten sich in den vergangenen Wochen trotz Kontaktbeschränkungen private Zusammenkünfte am Abend und nächtliche Partys gehäuft. Expert*innen weisen darauf hin, dass Verstöße gegen Corona-Regeln sich durch die Maßnahme zudem leichter überwachen lassen. Denn wenn jetzt Personen nach 21 Uhr auf der Straße sind, müssen sie dafür einen triftigen Grund haben. Die bisherigen Regelungen ließen trotz der Kontaktbeschränkungen viele Schlupflöcher.

Auch in den Landkreisen Cloppenburg und Wesermarsch gilt aufgrund der steigenden Infektionszahlen ab heute eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Für den Landkreis Wesermarsch ist es bereits das zweite Mal, dass diese Maßnahme angewendet wird, nachdem dort im Februar sogar die zweithöchste Inzidenz Deutschlands verzeichnet wurde (wir berichteten hier).

Neben der Ausgangssperre ordneten der Landkreis Leer und der Landkreis Emsland das Tragen von medizinischen Masken Mitfahrer*innen in Kraftfahrzeug an. Wenn sich zum Beispiel Personen in einem Auto befinden, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, müssen Masken getragen werden.

Eine Übersicht über die Verfügungen und die geltenden Ausnahmen gibt es hier.

Seit Montag gilt im Land Niedersachsen eine neue Verordnung, die auch die Osterfeiertage mit einschließt. Alle Infos dazu finden Sie hier.