Die Niederlande wurden jetzt als Corona-Hochinzidenzgebiet eingestuft. Wer seit heute nach Deutschland einreist, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Auch für das Tanken oder Einkaufen gibt es keine Ausnahmen. Das hatte für Irritationen gesorgt, da falsche Informationen kursierten.

So hatten niederländische Medien unter anderem berichtet, dass es weiterhin möglich sei, 24 Stunden uneingeschränkt nach Deutschland einzureisen. Somit wären also Fahrten zum Tanken oder Einkaufen weiterhin im bisherigen Rahmen möglich gewesen. Doch das stimmt nicht.

Denn grundsätzlich gilt: „Die Grenze darf bis auf weiteres nur überquert werden, wenn man einen negativen Corona-Test vorweisen kann“, sagt Kerstin van Hoorn vom GrenzInfoPunkt EDR. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein (Ausnahmen siehe weiter unten im Text). Gültig sind dabei PCR-Tests und PoC-Antigenschnelltests (die aber eine Bestätigung von medizinischem Personal erfordern). Die Nachweise müssen bereits bei der Einreise in Papierform oder digital vorliegen.

Es wird zwar keine Grenzschließungen geben, aber im Grenzbereich soll es zu stichprobenartigen Kontrollen kommen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Einreisende oder Rückkehrer aus den Niederlanden an die Vorgaben halten. Bürger*innen aus den Niederlanden müssen sich zudem vor der Einreise nach Deutschland auf der Internetseite www.einreiseanmeldung.de registrieren. Davon sind allerdings Durchreisende und Menschen ausgenommen, deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden dauert.

Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens betonte: „Der grenzüberschreitende Verkehr stellt ein erhöhtes Risiko dar. Wir stellen mit unserer Teststrategie Infektionsschutz und reibungslosen Grenzverkehr gleichermaßen sicher.“

Ausnahmen gibt es daher für Grenzpendler*innen. Bei ihnen ist ein negativer Corona-Test 72 Stunden gültig. Als Grenzpendler*innen gelten Menschen, die zur Berufsausübung, zum Studium oder zur Ausbildung regelmäßig die Grenze überqueren. Die gleiche Ausnahmen gilt auch für Menschen, die Verwandte ersten Grades im Nachbarland haben. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner*innen oder Kinder (mit geteiltem Sorgerecht).

Transitreisende sind unter bestimmten Umständen von der Testpflicht ausgenommen. Dazu gehört auch der Waren- und Güterverkehr. Personen, die Einsatzaufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen (zum Beispiel Feuerwehr, Rettungsdienste, Technische Hilfsdienste oder Polizei), sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.

Alle Infos zu den neuen Bestimmungen finden sich (immer wieder aktualisiert) auch unter www.grenzinfo.eu.

Nach Tschechien, Polen und Frankreich sind die Niederlande das vierte Nachbarland Deutschlands, das als Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde. Im Landesdurchschnitt lag die Inzidenz in den Niederlanden bei rund 273 (Stand: 6. April). Auch in den nördlichen niederländischen Provinzen lagen die Inzidenzwerte in der vergangenen Woche alle um die 200: Provinz Groningen (7-Tage-Inzidenz: 170,3), Provinz Drenthe (191,4) und Provinz Friesland (228,9).