Noch scheint der Höhepunkt der dritten Corona-Welle nicht erreicht. In den Niederlanden kommt es trotzdem zu Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Die landesweite Ausgangssperre wird aufgehoben, Außenbereiche von Gaststätten dürfen unter bestimmten Vorgaben öffnen und Haushalte dürfen wieder zwei Gäste empfangen.

Der niederländische Corona-Krisenstab (Outbreak Management Team), hatte empfohlen, die Ausgangssperre erst dann aufzuheben, wenn die Zahl der Corona-Patient*innen in den Krankenhäusern sinkt. Stattdessen stieg die Patientenzahl am Dienstag auf 2.653 – der höchste Wert seit dem 7. Januar. Die Zahl der Patient*innen auf den Intensivstationen stieg auf den Höchstwert 823. Mehrere niederländische Kliniken nähern sich dem sogenannten „Code Black“. Das würde bedeuten, dass keine Plätze mehr auf der Intensivstation verfügbar sind.

Trotzdem ist die niederländische Regierung sicher, dass sich die Corona-Situation stabilisiert. Grundlage dafür sind Einschätzungen des RIVM, dem niederländischen Gegenstück des Robert-Koch-Institut. Zudem wachse der Druck aus der Bevölkerung.

Trotz der günstigen Vorhersagen warnte die Leiterin der Infektionskontrolle beim RIVM, Aura Timen, vor vorzeitigen Lockerungen: „Dazu sollte es erst kommen, wenn die Infektionszahlen wirklich zurückgehen.“ Laut Timen ist das derzeit noch nicht der Fall. Ministerpräsident Mark Rutte bekräftigte am Dienstag in einer Pressekonferenz, dass sich aus seiner Sicht die Zahlen „gerade genug“ verändert haben, um den ersten von sechs Lockerungs-Schritten zu gehen. Er hält das zwar für „spannend“ – es sei aber „kein Glücksspiel“.

Das sind die verkündeten Lockerungen in den Niederlanden:
– Die Ausgangssperre wird aufgehoben und endet am Mittwoch, 28. April, um 4:30 Uhr morgens.
– Pro Haushalt dürfen pro Tag ab dem 28. April maximal zwei Gäste empfangen werden (bisher einer).
– Die Außenbereiche von Gaststätten dürfen täglich von 12 bis 18 Uhr öffnen. Die Gäste müssen sich allerdings registrieren und es dürfen maximal zwei Personen an einem Tisch sitzen (mehr Personen, wenn alle aus einem Haushalt stammen).
– Geschäfte dürfen wieder öffnen, ohne dass Kund*innen vorher einen Termin vereinbaren müssen. Es gibt jedoch Vorgaben für die maximale Anzahl von Kund*innen pro Geschäft. Die Geschäfte müssen spätestens um 20 Uhr schließen.
– Student*innen an Hochschulen/Universitäten dürfen ab dem 26. April an einem Tag pro Woche Kurse oder Seminare vor Ort besuchen.
– Die Anzahl der Personen, die bei einer Beerdigung anwesend sein dürfen, erhöht sich von 50 auf 100.
– Führerschein-Theorieprüfungen können wieder stattfinden.