Die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen in den Niederlanden (wir berichteten hier) haben Folgen: Mit Wirkung zum 18. Juli sind die Niederlande aus deutscher Sicht wieder Risikogebiet. Das bestätigte das Robert Koch-Institut (RKI) heute. Damit gelten bei der Einreise nach Deutschland Quarantäne- und Testpflichten. Wir erklären, was zu beachten ist:

Einreise aus einem Risikogebiet
Für die Einreise aus einem Risikogebiet gilt weiterhin, dass Reisende in Deutschland eine 10-tägige Quarantäne einhalten müssen, sich vor der Einreise online über www.einreiseanmeldung.de anmelden und einen negativen Corona-Test vorlegen bzw. nachreichen müssen (siehe Grafik). Die Quarantänepflicht endet, wenn ein negatives Testergebnis im Anmeldeportal hochgeladen wird bzw. der Nachweis über eine vollständige Impfung oder der Nachweis einer Genesung. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert auf seiner Website über die Anforderungen an die Impf- und Genesenen-Nachweise.

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen informieren auf ihren Internetseiten über die Vorschriften, die bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachten sind.

Grenzpendler, Transportsektor sowie Besuche bei Verwandten
Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland gibt es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der oben genannten Quarantäne-, Melde- und Testpflicht. Dies gilt für Durchreisende oder für den sogenannten kleinen Grenzverkehr, bei dem man sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet bzw. in Deutschland aufhält (siehe Auswärtiges Amt).

Zudem gelten die Pflichten nicht für Transportmitarbeiter sowie für Grenzpendler. Auch Besuche bei Verwandten ersten Grades oder bei Lebenspartnern sind bis zu 72 Stunden wieder ohne Anmelde- und Quarantänepflicht möglich.
Einen Nachweis über das Vorliegen einer Ausnahme sollte man bei sich führen.
Da die Einstufung der Niederlande als Risikogebiet sehr kurzfristig erfolgt ist, können die GrenzInfoPunkte (GIPs) zu den Maßnahmen und ihren Auswirkungen noch keine weiteren Angaben machen. „Bitte sehen Sie daher von Anrufen bei den GIPs ab und wenden sich an die Corona-Hotlines der örtlichen Behörden in den jeweiligen Ländern“, sagt Kerstin van Hoorn vom GIP EDR.

Unterscheidung von Risikogebieten in Deutschland
Grundsätzlich wird vom RKI zwischen normalen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten unterschieden. Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Zahl an Neuansteckungen mit SARS-CoV-2 besteht. Virusvariantengebiete sind Risikogebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind.

Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der Webseite des RKI. Die Niederlande zählen nun wieder zu den „normalen Risikogebieten“.

Offizielle Hotlines mit weiteren Informationen:
Niederlande: Publieksinformatienummer der Rijksoverheid: Tel. aus NL: 0800 1351; aus D: +31 (0) 20 205 13 51 (zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar)

Niedersachsen: Bürgerhotline: Tel.: +49 (0) 511 120 6000
(montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags: 10 bis 15 Uhr)

Nordrhein-Westfalen: Bürgerhotline +49 (0) 211 / 9119-1001
(montags bis freitags: 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags: 10-18 Uhr)