Wer künftig aus den Niederlanden oder einem anderen Land nach Niedersachsen einreist, muss sich auch nach längerem Aufenthalt im Ausland nicht mehr 14 Tage in Quarantäne begeben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diese generelle Quarantänepflicht jetzt außer Kraft gesetzt. Das Gericht hatte nach einem Eilantrag eines Mannes entschieden, der ein Ferienhaus in Schweden besitzt. Er hätte sich nach der Rückkehr aus Skandinavien eigentlich in Quarantäne begeben müssen. Doch stattdessen hatte sein Antrag nun Erfolg. Ob auch andere Bundesländer dem niedersächsischen Vorbild folgen, ist noch unklar.

Das Gericht erläuterte in der Urteilsbegründung: „Es fehlt bereits an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer derartigen Vorschrift.“ So sehe das Gesetz Quarantäne nur für bestimmte Personen vor – zum Beispiel Erkrankte, Krankheitsverdächtige oder Ansteckungsverdächtige. Nicht alle Einreisenden dürfen daher pauschal einer dieser Personengruppen zugeordnet werden, wie es in den vergangenen Wochen geschehen ist.

Den Behörden bleibt aber die Möglichkeit, bestimmte Regionen als Risikogebiete auszuweisen. Nur bei der Einreise aus diesen Gebieten sei die pauschale Anordnung einer Quarantäne für alle Einreisenden zulässig.

Darüber hinaus haben die Behörden mit der Meldepflicht für alle Einreisenden nach Niedersachsen eine weitere theoretische Option. Die zuständigen Infektionsschutzbehörden könnten dann nach Befragungen oder nach Tests doch noch Quarantäne-Maßnahmen verhängen. Ob das Bundesland Niedersachsen diese Meldepflicht anordnet, ist noch unklar, gilt aber eher als unwahrscheinlich.